Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der PULS Gastronomie GmbH – nachfolgend kurz PULS GmbH genannt – für von ihr erbrachte bzw. angebotene Veranstaltungsleistungen (Stand: November 2024)
§1 Geltung der Bedingungen
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vermietungs- und sonstigen Überlassungsverträge im Rahmen von Veranstaltungen wie z.B. Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. einschließlich aller in diesem Zusammenhang durch die PULS GmbH erbrachten Veranstaltungsleistungen sowie der Bereitstellung von Speisen und Getränken (Catering).
- Sie gelten außerdem für alle sonstigen Lieferungen und Leistungen, die seitens der PULS GmbH gegenüber dem Besteller/ Vertragspartner erbracht werden, auch außer Haus.
- Geschäftsbedingungen des Bestellers/ Vertragspartners sowie entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers/ Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich so schriftlich vereinbart wurde.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller/ Vertragspartner, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
- Die Unter- oder Weitervermietung oder jede andere Überlassung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Durchführung von Einstellungs-, Verkaufs-, politischen oder ähnlichen Veranstaltungsformaten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der PULS GmbH. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§2 Angebot und Vertragsschluss
- Mit der Buchungsanfrage kommt noch kein Vertragsabschluss zustande. Es bleibt der PULS GmbH vorbehalten, diese Anfrage in ihrem Hause anzunehmen und zu bearbeiten. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des von der PULS GmbH unterbreiteten Angebots durch den Kunden zustande. Es gibt keine Verpflichtung seitens der PULS GmbH zur Unterbreitung eines Angebotes.
- Die Leistungen der PULS GmbH umfassen die Bereitstellung der Veranstaltungsräume sowie ggf. die Bereitstellung von Speisen und Getränken gemäß dem vereinbarten Angebot. Die Veranstaltungsräume werden dem Kunden für die vereinbarte Dauer zur Verfügung gestellt.
- Vertragspartner sind grundsätzlich der Besteller/ Vertragspartner und die PULS GmbH. Hat ein Dritter für den Besteller/ Vertragspartner bestellt, haftet dieser der PULS GmbH gegenüber zusammen mit dem Besteller/ Vertragspartner als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Überlassungsvertrag.
- Sofern durch die PULS GmbH auch eine Bewirtung erbracht werden soll, so ist der Besteller/ Vertragspartner verpflichtet, die PULS GmbH zusammen mit der Buchungsanfrage über Allergien und Unverträglichkeiten gegen Lebensmittel von ihm bzw. der Personen, die im Zusammenhang mit der angefragten Buchung an einer Veranstaltung im Haus der PULS GmbH teilnehmen wollen, zu unterrichten. Der Besteller/ Vertragspartner sichert zu, dass die der PULS GmbH mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, die PULS GmbH jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und die PULS GmbH auf entsprechende Anfrage unverzüglich die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere auch Name und postalische Anschrift des Kunden, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefaxnummer des Ansprechpartners.
- Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Besteller nach Absprache mit der PULS GmbH die Gesamtmenge auf verschiedene Bestellzeiten verteilen.
- Nebenleistungen wie Blumendekorationen, Sonderdrucke von Menükarten, Veranstaltungstechnik etc. und Vermittlungsleistungen wie z.B. Künstler, Musiker etc. werden extra berechnet.
- Mit der Annahme des von der PULS GmbH unterbreiteten Angebotes (Nr. 1) durch den Besteller/ Vertragspartner wird zwischen den Vertragspartnern ein Überlassungs- und ggf. auch Bewirtungsvertrag geschlossen. Grundsätzlich wird mit der Annahme dieses Angebotes ein Mindestumsatz vereinbart, der durch die Abnahme von Speisen und Getränken während der Veranstaltung erreicht werden soll. Die Preise richten sich dabei nach dem vereinbarten Angebot und den individuell vereinbarten Leistungen. Der Besteller/ Vertragspartner verpflichtet sich, den gebuchten Termin wahrzunehmen, pünktlich zu erscheinen und die entsprechend des Angebotes vereinbarten Speisen und Getränke abzunehmen bzw. von den angebotenen Speisen und Getränke auszuwählen und zu bestellen; die PULS GmbH verpflichtet sich mit dem Überlassungs-/ Bewirtungsvertrag, die reservierte Fläche für den vereinbarten Termin freizuhalten und den Gast/ die Gäste entsprechend des Anspruches der PULS GmbH mit deren gastronomischen Leistungen zuzüglich (bestellter) sonstiger Leistungen zu bedienen.
- Spätestens acht Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Besteller/ Vertragspartner die genaue Teilnehmerzahl schriftlich mitzuteilen. Die Angabe ist verbindlich und kann bis spätestens 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung in Abstimmung mit der PULS GmbH um maximal 10% der ursprünglich angegebenen Personenzahl modifiziert werden.
- Storniert der Besteller / Vertragspartner den Vertrag oder erscheint der Besteller/ Vertragspartner (einschließlich der gemeldeten Personenzahl) nicht, so kann die PULS GmbH folgende pauschalierte Stornogebühr, abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen seitens der PULS GmbH, verlangen:
Stornierung bis zum 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des vereinbarten Mindestumsatzes (Nr. 7);
Stornierung bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Mindestumsatzes (Nr. 7);
Stornierung bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des vereinbarten Mindestumsatzes (Nr. 7);
Stornierung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Mindestumsatzes (Nr. 7).
Dem Besteller / Vertragspartner steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die festgesetzte Stornogebühr.
§3 Haftung für Verlust oder Beschädigung, eingebrachte Sachen, Versicherung
- Der Besteller/ Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch seine Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
- Vom Besteller/ Vertragspartner selbst oder in seinem Auftrag durch ihn beauftragte Dritte eingebrachte Gegenstände und Dekorationsmaterialien haben den technischen wie auch brandschutzrelevanten Anforderungen zu entsprechen. Die PULS GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die PULS GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Bestellers/ Vertragspartners zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen auf oder an den überlassenen Flächen sind die Aufstellung, Anbringung und/ oder der Betrieb von Gegenständen und Geräten vorher mit der PULS GmbH abzustimmen.
- Für den Verlust oder die Beschädigung der durch den Besteller/ Vertragspartner eingebrachter Sachen wird seitens der PULS GmbH keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der PULS GmbH oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
- Der Besteller/ Vertragspartner ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung unter Einschluss der Veranstalterhaftpflicht für Personen- oder Sachschäden abzuschließen. Der Puls GmbH ist auf Verlangen ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
§4 Preise und Zahlung
- Abrechnungsgrundlage ist die von dem Besteller/ Vertragspartner angegebene und gegebenenfalls nach Maßgabe des § 2 Nr. 8 nachträglich modifizierte Teilnehmerzahl, bzw. die verbindlich bestellten Mengen.
- Die Abrechnung der Kaltgetränke erfolgt grundsätzlich nach dem tatsächlichen Verbrauch, es sei denn, es sind verbindliche Mengen ausdrücklich vereinbart.
- Wünscht der Besteller/ Vertragspartner ein Limit für den Getränkeausschank, ist dies in der Bestellung oder spätestens beim Vertragsabschluss schriftlich anzugeben bzw. zu vereinbaren.
- Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, es sei denn, dass ausdrücklich ein Inklusivpreis vereinbart ist, in dem die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten ist.
- Soweit nicht anders vereinbart, hält sich die PULS GmbH an die in ihrem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab Abgabe des Angebots gebunden. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 120 Tage, so behält sich die PULS GmbH das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht stets zu Lasten des Bestellers.
- Der Besteller/ Vertragspartner zahlt bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin 50 % der zu erwartenden Rechnungssumme als Abschlagszahlung nach Rechnungsstellung per Überweisung.
- Der Rechnungsbetrag der Abschlussrechnung ist nach Zugang der Rechnung sofort ohne Abzüge zu zahlen. Der Besteller/ Vertragspartner kommt spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. Verzugszinsen betragen für gewerbliche Besteller gemäß § 288 II BGB acht Prozentpunkte über dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, für Verbraucher fünf Prozentpunkte über diesem Basiszinssatz. Das Recht zur Geltendmachung höherer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund sowie die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleiben hiervon unberührt.
- Die PULS GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Bestellers/ Vertragspartners, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen; sie wird den Besteller/ Vertragspartner über die erfolgte Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die PULS GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
- Wenn vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers/ Vertragspartners schließen lassen, ist die PULS GmbH berechtigt, die gesamte bestehende Restschuld sofort fällig zu stellen sowie weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
- Ist der Besteller/ Vertragspartner nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Ist der Rechnungsempfänger nicht identisch mit dem Besteller/ Vertragspartner, so hat der Besteller/ Vertragspartner eine verbindliche Erklärung des Rechnungsempfängers über die Kostenübernahme vorzulegen.
- Der Besteller/ Vertragspartner ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Das Recht des Bestellers/ Vertragspartners zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bleibt hiervon unberührt.
§5 Sicherheiten
- Die PULS GmbH ist berechtigt, von dem Besteller/ Vertragspartner bei Vertragsabschluss eine Vorschusszahlung in Höhe von mindestens 50% der Auftragssumme zu fordern.
- Verlangt die PULS GmbH von dem Besteller/ Vertragspartner eine Vorschusszahlung innerhalb einer bestimmten Frist, erfolgt der Vertragsabschluss unter der aufschiebenden Bedingung einer fristgerechten vollständigen Zahlung.
§6 Datenschutz
Der Besteller / Vertragspartner ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages anfallenden personenbezogenen Daten entsprechend den §§ 28, 29 Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und verarbeitet werden.
§7 Haftung bei Pflichtverletzung
- Verletzt die PULS GmbH schuldhaft eine Hauptpflicht aus dem Überlassungsvertrag, so haftet sie für den dadurch dem Besteller/ Vertragspartner entstehenden Schaden.
- Bei der Verletzung sonstiger Pflichten haftet die PULS GmbH nur, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrerseits oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der PULS GmbH beruht, oder die PULS GmbH mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug ist oder soweit die Schäden seitens der PULS GmbH versichert sind.
- Die in Nr. 1 vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der PULS GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der PULS GmbH beruhen. Die Haftungsbeschränkungen des Vertrages gelten weiterhin nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PULS GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der PULS GmbH beruhen.
- Die Haftungsbeschränkung gilt ebenso für mittelbare und entfernte Mangelfolgeschäden, es sei denn, die Haftung bezieht sich auf eine ausdrücklich erklärte Zusicherung, die den Besteller gerade gegen das Risiko vor solchen Schäden absichern soll. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie aus sonstiger Produzentenhaftung bleiben hiervon unberührt.
- Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss dem Grunde und der Höhe nach vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§8 Leistungs- und Erfüllungspflichten, Ausschlussfrist für Mängelanzeige, Abtretungsverbot
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der PULS GmbH die Erbringung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, hat die PULS GmbH, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen, nicht zu vertreten.
- Offensichtliche Mängel der Leistung hat der Besteller/ Vertragspartner spätestens zwei Wochen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist ist eine Mängelanzeige des Bestellers ausgeschlossen.
- Mängel an Speisen, Getränken oder Dienstleistungen, von denen der Besteller/ Vertragspartner annimmt, dass sie unmittelbar zu beheben sind, sind unverzüglich bei Feststellung der Veranstaltungsleitung der PULS GmbH mitzuteilen.
- Ansprüche gegen die PULS GmbH bezüglich einer Verletzung von Leistungspflichten stehen, soweit es sich um einen gewerblichen Besteller handelt, nur dem unmittelbaren / Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
§9 Bildrechtsklausel
- Der Besteller/ Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die PULS GmbH berechtigt ist, während der vom Besteller/ Vertragspartner auf den überlassenen Flächen durchgeführten Veranstaltung Fotos und Film-, Video- und Tonaufnahmen in jedweder Form zum Zwecke der Werbung und sonstigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu erstellen und diese zeitlich und räumlich, sachlich und inhaltlich unbeschränkt (z.B. in Drucksachen, Zeitschriften, Internet, soziale Medien, Präsentationen, Flyer etc.) veröffentlichen oder anderweitig verwenden darf. Er sichert zu, die Teilnehmer der von ihm durchgeführten Veranstaltung vorab über sein Einverständnis zu informieren sowie darüber, dass mit deren Teilnahme an der Veranstaltung auch ihrerseits eine Einwilligung zur Erstellung von Fotos und Film-, Video- und Tonaufnahmen erfolgt. Teilnehmer, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können dies der PULS GmbH oder dem Fotografen vor Ort mitteilen. Mit der Zustimmung zur Verwertung werden die exklusiven Rechte an den angefertigten Fotos sowie Film-, Video- und Tonaufnahmen an die PULS GmbH abgetreten; im Falle der Nr. 2 jedoch nur, soweit eine Zustimmung vorliegt. Der Veranstalter achtet darauf, dass die Rechte und die Würde der abgebildeten Personen bei der Nutzung der Aufnahme nicht verletzt werden.
- Die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos von einzelnen, individuell erkennbaren Personen oder von Video- oder Tonaufnahmen erfolgt dabei nur, wenn zuvor eine Einwilligung der entsprechenden Person(en) vorliegt. Die Verarbeitung basiert auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO.
- Die Rechteeinräumung an den Fotos und/oder Videos und Tonaufnahmen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Archivierung und Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Namen oder sonstige personenbezogene Daten werden von uns nicht veröffentlicht, auch nicht als Quelltext zu Bildern und/oder Videos.
- Durch eine Verwendung im Internet können die Fotos und/ oder Videos weltweit abgerufen und gespeichert werden. Entsprechende Daten können damit auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen diese Bilder und/ oder Videos verändern, zu anderen Zwecken nutzen oder mit weiteren im Internet verfügbaren Daten verknüpfen und ein Persönlichkeitsprofil erstellen. Über die Archivfunktion von Suchmaschinen sind die Daten zudem häufig auch dann noch abrufbar, wenn diese aus den oben genannten Internetseiten bereits entfernt oder geändert wurden. Die PULS GmbH übernimmt keine Haftung für die unbefugte Nutzung von Fotografien oder Videoaufnahmen durch Dritte (z.B. unautorisierte Weiterverbreitung durch andere Gäste oder Personen).
- Der Besteller/ Vertragspartner bzw. die abgebildeten Personen können die Einwilligung jederzeit schriftlich bei der PULS GmbH mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Dies ist insbesondere relevant in Fällen, in denen der Druckauftrag bereits erteilt ist. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt.
- Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftformerfordernis, Teilnichtigkeit
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der PULS GmbH und dem Besteller / Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Bestellers/ Vertragspartners und der Leistungserbringung durch die PULS GmbH sowie Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich in zulässiger Weise vereinbar – Köln.
- Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, wird die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit nur rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie den Punkt bedacht hätten.